Mitgliedsbeiträge
Personengruppe | €/Monat | €/Jahr |
|---|---|---|
Erwachsene | 8,50 | 102,00 |
Ehepaare | 14,00 | 168,00 |
Familie mit Kindern bis 18 Jahre | 14,50 | 174,00 |
Auszubildene, Schüler, Studenten | 5,00 | 60,00 |
Jugendliche 16-18 Jahre | 4,75 | 57,00 |
Kinder bis 15 Jahre | 3,50 | 42,00 |
Rentner, Schwerbeschädigte | 5,50 | 66,00 |
Wehr- und Zivildienstleistende, | 4,25 | 51,00 |
- Die Vereinsgeschäftsstelle erteilt weitere Auskünfte.
- Der Beitrag wird über Einzugsermächtigung vom Konto eingezogen.
- Anschriften- und Bankverbindungsänderungen sind der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
- Die Mitgliedschaft im Verein kann nur vierteljährlich im voraus zum Quartalsende gekündigt werden (z.B. am 29. Juni zum 30. September).
- Gemäß §4a Abs. 3 der Satzung beträgt die Mindestmitgliedsdauer 12 Monate.
- Die uns von Ihnen bekannten Personendaten sind ausschließlich zur Erfüllung unseres Vertragsverhältnisses und im Interesse unserer Ehrungsrichtlinien auf Datenträger gespeichert. Die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes wird zugesichert.
- Von den meisten Abteilungen werden zusätzlich noch Abteilungsbeiträge erhoben. Diese finden Sie auf den jeweiligen Abteilungsseiten.



